Einige Heinweise dazu, was bei einem Todesfall in der Familie zu tun ist:
Zu informieren sind:
- der Dekan (Tel. 0471 / 257113)
- der Bestattungsdienst Trauerhilfe (Raffeiner Markus, Bozen, Grieserplatz 11b, Tel. 0471/ 402286 oder Bestattung Tschögglberg - Rottensteiner, Terlan, Kirchgasse 5, Tel. 0471 / 354 040). Die Tarife des Bestattungsdienstes liegen in der Gemeinde auf.
Mit dem Dekan zu besprechen:
- Tag der Beerdigungsfeier
- Uhrzeit der Beerdigungsfeier (in der Regel: Sommerzeit um 17 Uhr, Winterzeit um 14.30 Uhr)
- Sterbeglöcklein
- Tag und Uhrzeit für Seelenrosenkranz
- Vorbeter
- Gestaltung des Gottesdienstes (Lebenslauf, Fürbitten, Lektoren, Chor...)
- Datum für den VII, XXX (falls erwünscht)
Mit dem Bestattungsdienst zu besprechen:
- Todesanzeige, Sterbebildchen
- Evtl. auch Überführung, Einäscherung, Blumen
- Kreuz- und Sargträger aus der Nachbarschaft?
Mit dem Vorsitzenden der Friedhofkommission
derzeit Konrad Gummerer (Tel.: 335 6446060)
- Grabstelle
Allgemeine Hinweise:
- Im Friedhof von Terlan können nur Personen beerdigt werden, die im Ort den Wohnsitz haben (Ausnahmen gibt es höchstens, wenn der Ehepartner bereits hier begraben ist, oder für Urnen; dafür braucht es ein zustimmendes Gutachten des Bürgermeisters!)
- Für die Gestaltung des Grabsteines und der Einrahmung gibt es einheitliche Vorschriften, weshalb vor der Errichtung immer eine Zeichnung vorzulegen ist, die von der Friedhofskommission genehmigt werden muss.
- Abfall (Kränze usw. ) werden von der Familie zum Recycling-Hof gebracht (oder die Familie beauftragt jemanden, gegen Bezahlung). Den Grünmüll beim Pflanzen muss jeder selber mitnehmen und entsorgen. (Öffnungszeiten am Recycling-Hof: Dienstag 7 – 12 / 15 - 18 Uhr, Donnerstag und Samstag 7 – 12 Uhr.)
- Die Grabgebühren sind jährlich im Laufe des Monats November auf das entsprechende Konto der Raika Terlan (IBAN: IT37X0826958960000300205150) zu überweisen: 20 € für Einzel- und Urnengrab, 30 € für Familiengrab. Um Kosten zu sparen können Sie auch für mehrere (5-15) Jahre im voraus bezahlen.
- Alles weitere ist in der Friedhofsordnung geregelt.
Die Friedhofskommission